1. Schritt Kartoffeln waschen, ca. 20 Min. in Salzwasser garen. Abgießen, etwas ausdampfen lassen, pellen und in ca. 1 cm dicke Scheiben schneiden. Crème fraîche mit Salz, Pfeffer sowie Oregano würzen. Tomaten waschen und in Scheiben schneiden. 2. Schritt Öl in einer Pfanne erhitzen und das Hackfleisch darin unter Wenden krümelig braun braten. Kräftig mit Salz, Pfeffer, Oregano und Knoblauchpfeffer würzen. 3. Schritt Backofen auf 200 Grad (Umluft 180) vorheizen. Kartoffeln, Hack, Tomaten und Crème fraîche abwechselnd oder schichtweise erst Kartoffeln, dann Hack, Crème fraîche und zum Schluss Tomaten in eine gefettete Auflaufform geben. Auflauf mit geriebenem Käse bestreuen und im Ofen 15–20 Min. backen. Herausnehmen und nach Wunsch mit Oregano garniert servieren. Dazu schmeckt ein gemischter Blattsalat mit klassischem Essig-Öl-Dressing.
Zutaten für 4 Personen:
Allgemein: 800 g Kartoffel (festkochend) etwas Oregano etwas Salz und Pfeffer etwas Pfeffer (Knoblauch-)
250 g Crème fraîche 500 g Hackfleisch 3 Tomate 2 EL Öl 100 g Emmentaler (gerieben)
Leben zwei unverheiratete Hartz-IV-Empfänger zusammen, so müssen ihre Ex-Ehepartner sie trotzdem finanziell unterstützen , Kinder von Hartz-IV-Empfängern haben keinen Anspruch auf Geld für das Schul-Essen
Aber Kosten für Klassenfahrten werden erstattet
Immer mehr Menschen in Deutschland leben von Hartz IV (auch ALG II genannt). Sie müssen mit Geldbeträgen zwischen 308 und 370 Euro (zuzüglich Wohngeld) pro Kopf monatlich auskommen. Allein in Berlin bekommen 436 330 Menschen Leistungen nach Hartz IV – das sind knapp eine halbe Million. Nicht weniger schnell wächst die Zahl der Klagen gegen Hartz- IV-Bescheide. 50 000 Berliner gehen bereits gerichtlich dagegen vor. In Berlin sind bisher 85 Sozialrichter tätig. Ihre Zahl soll wegen der Klageflut jetzt um 40 aufgestockt werden. Viele Betroffene beschäftigen Fragen wie: Darf ich mein Haustier behalten? Bekomme ich mehr Geld, weil ich an Diabetes leide? Muss ich in eine kleinere Wohnung ziehen? Fast ein Drittel aller Klagen hat Erfolg. Die B.Z. hat die wichtigsten 50 Urteile herausgesucht. Doch alle diese Urteile gelten nicht automatisch auch für den nächsten Fall. Sie liefern nur Anhaltspunkte und Empfehlungen. Sein Recht einklagen muss jeder selbst.
1. Nur 30 Stunden 1-Euro-Job erlaubt
Ein-Euro-Jobs von 30 Wochenstunden und mehr sind nicht zulässig (Landessozialgericht Bayern, LS 7 AS 199/06 vom 29.6.2007).
2. Amt erstattet Fahrkosten
Die Agentur für Arbeit muss die Fahrkosten erstatten, die bei Besuchen der Agentur entstehen. Es gibt keine „Bagatellgrenze“ bis sechs Euro, die selber zu tragen ist (BGS B 14/7b AS 50/06 R).
3. Erbschaft auf zwölf Monate verteilt
Das Einkommen aus einer Erbschaft wird auf einen Zeitraum von zwölf Monaten verteilt (LSG NSB/L 13 AS 237/07 ER).
4. Wasserkosten übernimmt das Amt
Das Amt muss Hartz-IV-Empfängern Wassergeld bis zu einem Tagesverbrauch von 108,5 Litern pro Person zahlen (SG Gießen, Urteil vom 7.11.2006, S 25 AS 420/05).
5. Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung anrechnen
Wer ALG II bezieht, kann bei der zuständigen ARGE die Kosten für eine private Haftpflicht- und Hausratversicherung geltend machen. Kosten von bis zu 55 Euro jährlich für eine private Haftpflicht- sowie 80 Euro für eine Hausrat-Versicherung muss das Sozialamt zahlen. (Sozialgericht Düsseldorf AZ S 29 SO 49/06-1/08).
7. Überbrückungsgeld gilt nicht als Vermögen
Überbrückungsgeld darf nicht als Vermögen bei Hartz IV angerechnet werden (BGS B 14/11b AS 17/07 R).
8. WG ist keine eheähnliche Gemeinschaft
ALG- II-Empfängern darf nicht einfach das Geld gestrichen werden, wenn sie mit jemandem zusammen wohnen. Weder gemeinsames Kochen, Putzen, Waschen und einkaufen noch eine sexuelle Beziehung sind hinreichende Kriterien, um von einer eheähnlichen Gemeinschaft zu sprechen. Dafür muss eine ernsthafte, auf Dauer angelegte Beziehung vorliegen, bei der das gegenseitige Einstehen der Partner füreinander erwartet werden könne (LSG Hessen AZ L 7 As 23/06 ER).
10. Amt darf nicht spionieren
Außendienstmitarbeiter von Behörden dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Bespitzelungen von ALG- II-Empfängern durchführen. Insbesondere dürfen keine Nachbarn oder Dritte befragt werden (SG Düsseldorf AZ 35 343/05 ER).
11. Bedarfsgemeinschaft nicht zwangsläufig gegeben
Leben zwei unverheiratete Hartz- IV-Empfänger zusammen, so müssen ihre Ex-Ehepartner sie trotzdem finanziell unterstützen, weil zwei Menschen, die zusammenleben, nicht automatisch eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden.
(SG Düsseldorf AZ S 35 SO 28/05).
12. Zu viel Geld vom Amt – behalten!
Hartz- IV-Empfänger müssen fälschlicherweise zu viel gezahltes Geld nicht an die Arbeitsagenturen und Kommunen zurückzahlen. Die Arbeitsförderung Kassel hatte von einem Arbeitslosen 1500 Euro zurückfordern wollen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn es sich um Täuschung, Drohung oder Bestechung handelt. (LSG Hessen, SG Stuttgart AZ 15 AS 2965/06).
13. Zinsen werden angerechnet
ALG- II-Empfänger müssen Zinseinträge auf ihre finanziellen Leistungen anrechnen lassen (Bundessozialgericht B 11 AL 15/01 R).
14. Mehr Geld bei Diät
ALG- II-Empfänger haben Anspruch auf 33 Euro monatlich mehr, wenn ihnen vom Arzt eine Diät (z.B. purinarme Kost) verordnet wurde (SG Dresden AS 2033/08 ER).
15. Eigentumswohnung nicht verkaufen
Vier Personen dürfen in einer 120 Quadratmeter großen Eigentumswohnung bleiben. Für jede Person weniger werden 20 Quadratmeter abgezogen. Allerdings: Auch eine einzelne Person darf ein 80-Quadratmeter-Eigenheim behalten (BSG Kassel 7.11. 2006 B 7b AS 2/05 R und 16.5.2007 B 11b AS 37/06 R).
17. Quadratmeter-Grenze bei Mietwohnungen unzulässig
Die Faustregel zur Berechnung von Wohnflächen für Hartz- IV-Bezieher „45 Quadratmeter für die erste Person und je 15 Quadratmeter für alle weiteren Personen“ ist unzulässig. Grund: Die Verhältnisse am Wohnort müssen berücksichtigt werden.
(BSG Kassel 7.11.2006 B 7b AS 120/06 R und B 7b AS 18/06 R, 19.3.2008 B 11b AS 43/06 R, 18.6.2008 B 14/ 7b AS 44/06 R).
18. Kein Zuschuss für Schulessen
Kinder von Hartz- IV-Empfängern haben keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen für das tägliche Schulessen. Behinderte Kinder könnten aber eventuell einen Anspruch über das zuständige Sozialamt erwirken (BSG 25.6.2008 B 11b AS 19/07 R).
19. Keine Beratung bei Umzug
Bei einem Wohnungswechsel von Hartz- IV-Empfängern ist die ARGE nicht zu einer umfassenden Beratung und Aufklärung bei der Suche nach einer angemessenen Unterkunft verpflichtet. (BSG 27.2.2008 B 14/ 7b AS 70/06 R und vom 19.3.2008 B 11b AS 43/06 R und 31.10.2007 B 14/11b AS 63/06 R).
20. Umzug ohne Zustimmung möglich
Hartz- IV-Bezieher dürfen ohne Zustimmung vom Amt umziehen (LSG NRW 29.6.2006 KdU).
21. Auto muss nicht verkauft werden
Arbeitslose dürfen ihr Auto behalten – sofern es nicht mehr als 7500 Euro wert ist. Erst dann wird es als Vermögen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Im konkreten Fall hielt die ARGE sogar nur ein Fahrzeug mit einem Wert von 5000 Euro für angemessen (BSG Kassel, AZ B 14/7b AS 66/06 R).
22. Garage wird nicht gezahlt
Die Kosten für eine Auto-Garage werden Hartz- IV-Empfängern nicht bezahlt (LSG Bayern 18.06.2008 AZ L 11 AS 150/07).
23. Obergrenze für Altersvorsorge
Altersvorsorge bis 100 000 Euro sind vor dem Sozialamt sicher (BGH 30.8.2006 AZ XII ZR 98/04).
24. Kosten für Kinder selbst tragen
Kosten, die durch Ausübung des Umgangsrechts mit leiblichen Kindern entstehen, hat der Umgangsberechtigte zu tragen (VG Schleswig 13.6.2002 10 A 37/01 – NJW 2003,79).
25. Kontoauszug ist Beweismittel
Wenn ein begründeter Verdacht auf Leistungsmissbrauch besteht, reicht als Beweis die Vorlage von Kontoauszügen (SG Detmold AZ S 21 AS 133/06 ER 7.9.2006).
26. Kosten für Klassenfahrten werden erstattet
Die Kosten für Kindergarten-Abschlussfahrten werden nicht übernommen, aber die Kosten für Klassenfahrten werden erstattet (SG Halle S 2 AS 1367/07).
27. Amt zahlt keine Schulden
Schulden, die ALG- II-Empfänger machen, müssen sie selber tilgen (SG Berlin AZ S 63 AS 5211/07 ER).
28. Gratis Essen bei Muttern
Verpflegung, die ein Hartz- IV-Empfänger bei seinen Eltern bekommt, dürfen nicht als Einkommen berücksichtigt werden (BSG vom 18.6.2008 AZ 14 AS 46/07 R).
29. Autokauf absetzbar
Für den Kauf eines Autos bekommen ALG- II-Empfänger eigentlich keine Unterstützung (LSG Hessen vom 11.2.2007 AZ L 9 AS 213/06 ER). Bei beruflich begründetem Kauf kann man es aber absetzen (LSG Hessen vom 12.7.2007 L9 AS 69/06 ER).
30. Bei Krankheit immer versichert
Auch nach Einstellung der ALG- II-Leistungen besteht die gesetzliche Krankenversicherung für akute Erkrankungen (LSG NRW vom 13.9.2007 AZ 171/07 AS ER).
31. Pendlerpauschale auch für Hartz-IV-Empfänger
Es können Hin- und Rückfahrten fahrtengenau abgesetzt werden (SG Lüneburg vom 12.1.2007 AZ S 24 AS 1302/06 ER).
32. Kindergeld zusätzlich einfordern!
Verdient ein Kind im Jahr nicht mehr als 7680 Euro haben die Eltern Anspruch aufs Kindergeld (BFH III R 15/06).
33. Geld für Wohnungs-Einrichtung
Für alleinstehende ALG- II-Empfänger reichen 1100 Euro aus, um sich für eine Wohnung Möbel, Hausrat und Haushaltsgeräte anzuschaffen (LSG Sachsen-Anhalt vom 14.2.2007 L 2 B 261/06 AS ER).
34. Teppich nur bei Krabbelkindern
Eine Klage auf Kostenübernahme für einen Teppich ist erfolglos geblieben. Nur aus besonderen Gründen kann ein Teppich zur notwendigen Wohnungsausstattung gezählt werden. Dies wäre der Fall, wenn Kinder im Krabbelalter im Haushalt leben (SG Hamburg, Juli 2007 AZ S 56 AS 1219/07 ER).
35. Angemessene Bestattung ist Pflicht
Wenn es keine näher stehenden Verwandten gibt, ist die Kommune verpflichtet, eine angemessene Bestattung für den Hartz-IV-Empfänger zu organisieren. (SG Düsseldorf AZ S 35 SO 12/06)
36. Mehr Geld für Alleinerziehende
Menschen, die von ALG II leben und dazu allein eines oder mehrere Kinder großziehen, haben einen Anspruch auf Mehrbedarf, der sich je nach Situation staffelt (SG Münster AZ S 16 AS 199/06).
37. Richtig Widerspruch einlegen!
Zum Widerspruch gegenüber der ARGE reicht keine E-Mail, dazu ist ein Brief, am besten mit Einschreiben, nötig (LSG Hessen 5.8.2007 AZ L 9 AS 161/07).
Aber ALG-II-Empfängern, die in einer WG leben, darf das Geld nicht einfach gestrichen werden
Fortsetzung von Seite 13
39. Kürzung bei Bummelei
Bei versäumten Terminen in der Arbeitsagentur droht ein Kürzung von zehn Prozent der Leistungen für Hartz- IV-Empfänger (SG Darmstadt AZ L 6 AS 279/07 ER).
40. Krankenhausgeld zählt nicht
Krankenhausgeld ist nicht als Einkommen von ALG- II-Empfängern zu berücksichtigen (SG Dortmund 26.9.2007 S 22, 31, 48 AS 532/05).
42. Heizkosten werden übernommen
Die ARGE muss die Heizkosten der örtlichen Energieversorger bezahlen (LSG NRW AZ L 1 B 49/06 AS).
43. Vermögen des Partners
Einkommen und Vermögen des Partners dürfen erst auf Hartz- IV-Leistungen angerechnet werden, wenn das Paar mindestens ein Jahr zusammenlebt (LSG Hamburg AZ L 5 B 21/07 ER AS).
44. Keine Abstriche bei Reha
Die Arbeitsagentur darf keine Verpflegungsleistungen kürzen, weil ein ALG- II-Empfänger in der Reha ist (LSG Rheinland-Pfalz L 3 ER 144/07).
45. Kein Zuschuss für Brille
Für Hartz- IV-Empfänger gibt es keinen Zuschuss für eine Brille. Diese muss vom Regelsatz bezahlt werden (OVG Bremen 20.6.2007 AZ S 19 AS 238/06).
46. Bei Betrug: Knast
Bei vorsätzlichem Verstoß gegen die Meldepflicht und Weiterbezug der Sozialleistungen, trotz eines Jobs, drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Ein 46-Jähriger ist wegen Erschleichens sozialer Leistungen zu acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte zwei Jahre als Chatmoderator gearbeitet und diese Tätigkeit der Arbeitsagentur verschwiegen. Den Schaden, 15 500 Euro, muss der Mann zurückzahlen (Amtsgericht Bernau).
47. Kein Extra-Geld für Lernmittel
Für die Beschaffung von Lernmitteln gibt es kein Extrageld. Dies ist in den Regelleistungen von Hartz IV bereits enthalten (SG Hannover AZ S 46 AS 431/05 ER).
48. Diabetiker ohne Zuschuss
Hartz- IV-Empfänger, die an Diabetes leiden, haben keinen Anspruch auf Mehrbedarf für spezielle Kost (SG Dresden AZ S 23 AS 1372/06 ER).
49. Darlehen bei Stromschulden
Hat ein ALG- II-Empfänger Schulden bei einem Energieversorger und der droht ihm, den Strom abzuklemmen, so muss ihm die ARGE ein Darlehen geben.
50. Eigenheim-Zulage kein Einkommen
Die Eigenheim-Zulage darf beim Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen angerechnet werden. Aber nur, wenn das Geld nachweislich zum Bau oder zur Anschaffung eines Eigenheimes verwendet wird (LSG Niedersachsen-Bremen AZ L 8 AS 39/05 ER).
Keine generelle Rückzahlungspflicht bei zu viel Hartz IV HartzIV.org > Hartz IV News > Keine generelle Rückzahlungspflicht bei zu viel Hartz IV 3. März 2017
Erhält ein Leistungsempfänger zu viel Hartz IV Leistungen ausgezahlt, kann das Jobcenter diese nicht in jedem Fall zurückfordern. Das Sozialgericht Dortmund hatte sich mit dieser Frage zur Rückzahlung zu befassen und entschied zu Gunsten des Leistungsempfängers.
Hartz IV Leistungen ohne Bescheid
Vorausgegangen war, dass der Leistungsempfänger ursprünglich Hartz IV Leistungen erhalten hatte. Aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses war der Bezugszeitraum begrenzt. Nachdem der Bewilligungszeitraum von sechs Monaten ausgelaufen war, folgte dennoch eine weitere Zahlung in Höhe von 1.138 Euro vom Jobcenter Dortmund, einen Bescheid hatte der Leistungsträger hierfür allerdings nicht erstellt. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes hatte der Mann jedoch einen weiteren Hartz IV Antrag gestellt, über den das Jobcenter Dortmund noch nicht entscheiden hatte.
Nachdem die Überzahlung beim Jobcenter auffiel, forderte der Leistungsträger den überzahlten Betrag von dem arbeitslosen Mann zurück. Leistungsempfänger muss Geld nicht zurückzahlen
Gegen die Rückerstattung der zu viel gezahlten Hartz IV Gelder wollte sich der Mann wehren und erhob Klage – und das Gericht sprach ihm Recht zu, indem es den Erstattungsbescheid aufhob mit der Folge, dass der Mann die 1.138 Euro nicht zurückzahlen muss.
Das Sozialgericht wies daraufhin, dass Erstattungsansprüche für Leistungen, die ohne Verwaltungsakt gezahlt wurden, einer Vertrauensschutzprüfung sowie Ermessensentscheidung durch den Leistungsträger bedürfen. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Leistungsempfänger davon ausgehen können, dass die Hartz IV Leistungen weiter geflossen sind, da das Jobcenter über seinen Weiterbewilligungsantrag entschieden hätte. Zudem habe der Mann vor der aus Versehen getätigten Auszahlung auf seinen erneuten Antrag hingewiesen. Außerdem habe sich an seinen bisherigen Umständen nichts geändert, die bereits in der vorangegangenen gerichtlichen Entscheidung zum Hartz IV Bezug eine tragende Rolle spielten.
Sozialgericht Dortmund – Az.: S 35 AS 1879/14 vom 21.09.2016
Kein Hartz IV Schonvermögen: Eltern müssen Haus verkaufen HartzIV.org > Hartz IV News > Kein Hartz IV Schonvermögen: Eltern müssen Haus verkaufen 12. November 2016 2 Kommentare
Wer Hartz IV bezieht, darf nichts besitzen, was über dem Existenzminimum liegt. Dies mussten nun auch die Eltern von vier Kindern schmerzlich erfahren, die vor dem Bundessozialgericht damit gescheitert sind, ihr selbst erbautes Haus behalten zu können.
Im vorliegenden Streitfall bewohnte eine Familie – bestehend aus den Eltern und deren vier Kindern Eigenheim. Nachdem drei der vier Kinder aus dem Haus ausgezogen waren, wurde das Haus zu groß und überstieg die Hartz IV Angemessenheitsgrenzen, womit es vom Jobcenter als unangemessen groß eingestuft wurde – mit weitreichenden Folgen für die Hartz IV Leistungen. Selbst erbautes Heim für die Familie
Das Eigenheim, welches die Familie 1996 selbst erbaut hatte, misst 143,39 Quadratmeter. Für vier Personen seien im Landkreis 130 Quadratmeter als angemessen anzusehen, zuletzt wohnte die Familie mit drei Personen im Haus. Hier stehen der Familie nach den Hartz IV Gesetzen 110 Quadratmeter in einem Eigenheim zu.
Schlussendlich muss das Haus verkauft werden. Bis zum Verkauf standen den klagenden Eheleuten lediglich Hartz IV Leistungen als Darlehen zu, wogegen sie sich vor Gericht wehrten. In erster Instanz auch mir Erfolg, das das Sozialgericht Aurich das zuständige Jobcenter verurteilte, die Leistungen als Zuschuss zu erbringen mit der Begründung, das Grundstück sei bei Einzug angemessen gewesen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen revidierte die Entscheidung jedoch wieder und wies die Klage der Hartz IV Leistungsempfänger im Wesentlich ab. BSG bestätigt Verkaufspflicht
Auch das Bundessozialgericht folgte nun den Ausführungen des LSG. Unter dem Az.: B 4 AS 4/16 R vom 12.10.2016 wies es die Revision zurück. Das Gericht stellte fest, dass die Immobilie über den Angemessenheitsgrenzen liege und deshalb verkauft werden müsse, um das Geld aus der Verwertung zur Lebenshaltung zu nutzen. Bis zum Verkauf des Hauses stünden der Familie Hartz IV Leistungen als Darlehen zu. Ausschlaggebend seien die Angemessenheitsgrenzen im streitgegenständlichen Bewilligungszeitraum und in dieser Zeit wurde das Haus lediglich mit drei Personen bewohnt. Dass das Haus ursprünglich für eine sechsköpfige Familie erbaut wurde, sei nicht relevant, so das BSG. Verwertung der Immobilie keine unbillige Härte
Weiter führten die Kassler Sozialrichter aus, dass ein Verkauf des Hauses nicht unwirtschaftlich wäre und damit auch zu keiner keiner besonderen Härte für die Familie führen würde. Weitere Härtegründe, die für den Hartz IV Bezug relevant wären, liegen nicht vor.
Der Auto Dj setzt ein wenn keine Live Sendungen statt finden. er muss zum Senden vom Sendenden DJ/ modi gekickt werden. Geht Der DJ/ M oderator vom Stream setzt der Auto DJ Automatisch ein .. das heißt.. es wird 24 Stunden für unsere Zuhörer , Musik ausgestrahlt
Unser Auto DJ besitzt im Moment Ca. 1000 Titel .. und wir versuchen ihn Aktuell zu halten.
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Wir untersagen ausdrücklich aus GEMA rechtlichen Gründen das Mitschneiden der Sendungen und des Auto DJ! Wieder Rechtliches Verhalten bringen wir zur Anzeige
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Und bitte Radio und Privat trennen können von einander.Wir sind Tolerant zu allen und das selbe erwarten wir auch von dir wenn du bei uns einsteigen willst. Mobbing oder ich Chef gibts bei uns nicht wir entscheiden alle zusammen und gemeinsam.Und auch Menschen mit einer Behinderung,werden des wegen nicht ausgelacht oder Gemobbt .Ebenso verhält es sich mit Menschen aus der Gay,Bi oder Lesbischen Szene.
In einem Chat sollte man anderen Chattern mit Höflichkeit begegnen,Wenn du den Chat als Gast betrittst, gehört es sich, dass Du erst einmal grüßt(nicht nur als Gast) und und einen Namen nennst. So wird man nicht dazu gezwungen, Dich immer als Gast anzusprechen.Bei einem Radiochat wäre es natürlich auch angebracht, das Radio einzuschalten!Wenn Du jemanden im Chat ansprichst und Der- oder Diejenige möchte nicht mit Dir chatten, dann belästige diese Person nicht, indem Du sie weiter anschreibst.
Hilfsbereitschaft
Wärst Du nicht auch froh, wenn Du noch ganz neu in einem Chat bist, Dich nicht auskennst und ein anderer Chatter steht Dir mit Rat und Tat zur Seite?Zögere deshalb nicht lange und biete Deine Hilfe an!Hilfsbereitschaft gegenüber neuen Chattern, nach diesem Motto sollte jeder Chatter handeln.Natürlich kann man sich mit seinen Fragen auch an den Moderator wenden.
Aggressionen und Streit
Aggressionen und Streit gehören natürlch nicht in einen Chat. Schimpfwörter und dergleichen sind in einem Chat daher unangebracht und sollten vermieden werden.Störenfriede wird es in einem Chat immer geben, man sollte Sie deshalb einfach ignorieren, also am besten man lässt Sie einfach in Ruhe.Wird man ständig von einem anderen Chatter belästigt, so kann man diesen mittels Ignorier Funktion (engl. Ignore) am ständigen Anschreiben der eigenen Person hindern.Der Moderator hat das Recht, bei Unfrieden, die beteiligten Personen aus dem Chat zu kicken, schlimmsten Falls auch zu bannen. Die Streitenden werden nur einmal verwarnt.Beenden die Beteiligten den Streit nicht, müssen sie erst einmal den Chat verlassen, ohne Klärung derSchuldfrage.Außerdem können Gewalt, pornographische Darstellungen und rassistische Äußerungen strafrechtlich verfolgt werden, das gleiche gilt für das Thema Drogen.
Anonymität
Anonymität gibt es in einem Chat nicht. Der Server des Chats speichert die Ip Adresse (Adresse mit der jeder Computer eindeutig identifiziert werden kann).Bei eventuellen Straftaten kann die betreffende Person ausfindig gemacht werden.
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